AGB-Änderung zum 12.08.22

Alte und neue AGB vergleichen

Hier finden Sie ein Dokument, in dem neu eingefügte Passagen farbig markiert und entfallene Passagen durchgestrichen sind. Damit können Sie gut vergleichen. Wir haben auch ein paar Rechtschreibfehler korrigiert und die Schreibweise einiger Wörter vereinheitlicht. Diese kleineren Änderungen markieren wir im Dokument nicht extra, damit es übersichtlicher bleibt. 

Vergleichsdokument anzeigen

Zum Hintergrund dieser Änderung

Verschiedene Verbraucherzentralen haben die Carsharing-Branche mit einer Abmahnwelle überzogen. Grundsätzlich finden wir die Arbeit von Verbraucherzentralen gesellschaftlich wichtig, aber die Art und Weise mit der hier im konkreten Fall vorgegangen wurde, kritisieren wir: Unterlassungserklärungen, kurze Fristen, sehr unterschiedliche und zum Teil falsch angemahnte Klauseln. Dennoch müssen wir jetzt Änderungen umsetzen. Das macht unsere AGB eine Seite länger und damit unterm Strich weniger lesefreundlich. Aber es ist, wie es ist.

Was hat sich verändert? 

1) Es ist viel Klein-Klein geändert wurden. Wir hatten einige Regelungen und Formulierungen, die veraltet waren und die mit der AGB-Novellierung jetzt aktualisiert sind. Zum Beispiel: Statt „in Schriftform“ muss eine Kündigung nun „in Textform“ erfolgen. Aber schauen Sie einfach selbst im Vergleichsdokument. Ansonsten freuen wir uns, dass unsere AGB nun auf dem aktuellsten Stand der Rechtssprechung sind. Allerdings ist uns bewusst, dass sich dieser Stand auch alle Nase lang wieder ändern kann. 

2) Eine – aus unserer Sicht – wesentliche Änderungen betrifft den Ablauf von AGB-Änderungen (siehe §17 AGB). Früher galt: Man konnte neuen AGB widersprechen und hatte ein Sonderkündigungsrecht. Schweigen galt als Zustimmung. Jetzt muss jede Änderung aktiv bestätigt werden, die keiner geänderten Rechtslage folgt. Dieser Fall liegt hier vor. Deshalb bitten wir Sie, sich in Ihr teilAuto-Kundenkonto einzuloggen und die Bestätigung vorzunehmen. Falls Sie das nicht tun, können Sie ab 12.08.22 leider keine teilAuto-Fahrzeuge mehr buchen, Ihr Kundenkonto wird gesperrt und in die Kündigung überführt. Wir finden das auch nicht optimal. Aber ändern können wir an der Regelung leider nichts. Deshalb bitte hier klicken:

Einloggen und AGB-Änderung zustimmen

3) Eine Änderung haben wir im Zuge der AGB-Erneuerung auch selbst mit eingebracht. Wir führen das automatische Buchungsende bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe ein (siehe §13 AGB). Das heißt: Sobald Sie eines unserer Fahrzeuge mit Karte oder App verschließen, endet die laufende Buchung automatisch. Das Gute daran: Wenn Sie unsere Fahrzeuge früher als geplant an die Station zurückbringen, müssen Sie Ihren Buchungszeitraum nicht mehr extra einkürzen, um die Gutschrift zu erhalten. Sie bekommen die Gutschrift auf den eingekürzten Zeitraum automatisch. Das heißt aber auch: Verschließen Sie unsere Fahrzeuge nur noch mit Karte oder App, wenn Sie die Buchung beenden wollen. Für Zwischenstopps verwenden Sie bitte immer den Autoschlüssel. 

Zum Schluss

Das waren die wichtigsten Punkte zu unserer anstehenden AGB-Änderungen. Bitte vergessen Sie nicht, den neuen AGB zuzustimmen. Dafür müssen Sie sich als Kunde hier auf dieser Webseite einloggen. Hier finden Sie unsere neuen AGB als pdf-Version.

+++ Update: 18.07.22 +++

Danke für die Rückmeldungen und Hinweise! Wir antworten hier gesammelt:

  • Bitte posten Sie Ihre AGB-Zustimmung nicht unter diesen Blogbeitrag. Wenn bei Ihnen die Online-Bestätigung der AGB nicht funktioniert, schreiben Sie uns eine kurze Mail an kontakt@teilauto.net – am besten gleich mit Kundennummer, damit wir Sie auch korrekt zuordnen können. Danke!
  • Man muss sich einloggen, um den AGB zustimmen zu können. Deshalb erscheint zunächst das LogIn-Fenster, wenn Sie auf „Einloggen und bestätigen“ klicken. Erst nach dem LogIn kommt das Fenster zur AGB-Bestätigung.
  • Wenn Sie schon eingeloggt sind und das Fenster zur AGB-Bestätigung nicht sehen sollten, loggen Sie sich bitte noch einmal aus uns wieder ein. Danke!
  • Auf vielfachen Wunsch hin wurde ein Bestätigungs-Fenster eingerichtet, das erscheint wenn Sie den AGB zugestimmt haben.
  • Das automatische Buchungszeitende bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe setzt nur dann ein, wenn Sie das Fahrzeug mit Karte oder App verschließen. Wenn Sie es mit dem Fahrzeugschlüssel abschließen, läuft die Buchung weiter. Sie haben es also selbst in der Hand.

+++ Update Ende +++

166 Kommentare

  1. Hallo,
    ich möchte gern den neuen AGB`s zustimmen – dies ist aber technisch nicht möglich.
    Ich werde nur zum Einloggen weitergeleitet und habe dann keine Schaltfläche od. ä. wo ich die Zustimmung bestätigen könnte. Ihr Telefonservice konnte mir leider auch noch nicht weiterhelfen.

  2. 2. Versuch, da falsche Mailadresse, sorry

    Hallo,
    ich möchte gern den neuen AGB`s zustimmen – dies ist aber technisch nicht möglich.
    Ich werde nur zum Einloggen weitergeleitet und habe dann keine Schaltfläche od. ä. wo ich die Zustimmung bestätigen könnte. Ihr Telefonservice konnte mir leider auch noch nicht weiterhelfen.

  3. Guten Tag! Auch ich stimme den neuen AGBs zu, hab ebenfalls das Problem, dass ich keinen Button zur Zustimmung angezeigt bekomme. Bitte bestätigen Sie mir meine Zustimmung, dass ich weiterhin teilauto nutzen kann. MfG C. Staat

  4. Hallo, ich bin Jurist und ich finde Ihre Erläuterungen zu AGBs und dergleichen immer sehr erfrischend und hervorragend lesbar – man muss sich dann nicht durch das Kleingedruckte quälen (was man ohnehin nie tut, bei diesem Verzicht aber ein schlechtes Gewissen hat….).

    So verständlich und man kann schon sagen unterhaltsam müsste sich jeder Dienstleister ausdrücken, dann wäre das Leben leichter!
    Also großes Lob!

    Viele Grüße, Christian Raetzke

  5. Bei mir wurde zwar nach dem Einloggen ein Fenster angezeigt, wo ich die AGB bestätigen konnte, aber ob das geklappt hat …?
    Da an der Zustimmung die weitere Nutzung von TeilAuto abhängt, wäre es schön, in der nächsten Zeit eine Bestätigung per Email zu bekommen. Gerade wenn ich lese, dass es bei anderen wohl technische Probleme gibt/gab.

    1. Die Mail wird kommen. Danke, Herr Steinhausen, auch noch mal für das schöne Urlaubsfoto mit teilAuto drauf, dass Sie uns vor Jahren mal zugesendet haben. Wir setzen es ja immer noch ab und an ein.

  6. Ich konnte vorhin den neuen AGBs problemlos zustimmen und schließe mich dem großen Lob an, danke, dass sie uns verständlich und transparent informieren!

  7. Es ist ja schön und gut, dass wir den neuen AGB zustimmen sollen, nur leider ist dies technisch offenbar nicht möglich – ich finde hierzu keinen Bestätigungsbutton.
    Also teile ich Ihnen hiermit meine Zustimmung mit und hoffe, dass ich die bereits gebuchten Fahrzeuge dann auch weiterhin nutzen kann.

  8. Guten Tag! Auch ich stimme den neuen AGBs zu, hab ebenfalls das Problem, dass ich keinen Button zur Zustimmung angezeigt bekomme. Bitte bestätigen Sie mir meine Zustimmung, dass ich weiterhin teilauto nutzen kann. MfG Thomas Hartmann

  9. Zum Autostorno:

    Wäre schön, wenn das nur an der Ausleihstation (bzw. 50m Umkreis wegen GPS-Ungenauigkeiten) geht.

    Wie geht man vor, wenn das bei einer längeren Miete weit abseits des Ausleihortes passiert und dann bestenfalls noch jemand das Auto gleich „wegbucht“?

    1. Einfach erst zum Buchungsende mit der Karte verschließen. Davor nur mit Fahrzeugschlüssel. Dann passiert nichts.

  10. Gibt es überhaupt eine Plausibilitätsprüfung wenn man das Auto „zurückgibt“ und es nicht mal in der Nähe der Station ist?

    1. In unserer Datenschutzerklärung steht ja: „Mit Rückgabemitteilung durch den Kunden werden die gefahrenen Kilometer, Datum und Zeit der Rückgabe sowie bei Fahrzeugen mit GPS zudem der Standort des Fahrzeugs erhoben und in unserem System dem jeweiligen Kunden zugeordnet;“

  11. Eben habe ich den neuen AGBs zugestimmt, jedoch auch keine Bestätigung der Anmeldung erhalten. Bitte teilen Sie mir per E-Mail mit, ob es geklappt hat. Ich möchte teilauto mit Sicherheit weiterhin nutzen.
    Danke und viele Grüße

  12. Hallo, ich möchte gern den neuen AGB`s zustimmen – dies ist aber technisch nicht möglich. Ich werde nur zum Einloggen weitergeleitet und habe dann keine Schaltfläche od. ä. wo ich die Zustimmung bestätigen könnte. I
    Ich schließe mich o.g. Meinung an….ich werde ständig zum einloggen aufgefordert erledige dies und kann trotzdem nicht zustimmen..
    Teilauto möchte ich weiterhin nutzen….
    Super Sache!!!!

  13. Hallo,
    auch von mir die Bitte um Bestätigung der Zustimmung zu den neuen AGB.
    Ich war zwischendrin nochmal aus der mobilen Webseite rausgeflogen, musste mich nach erneutem Drücken des Bestätigungs-Links in der Infomail vermeintlich nochmal anmelden, dann war ich doch schon automatisch weitergeleitet.
    Habe ich jetzt zugestimmt oder nicht?
    Bitte in der App in den Stammdaten vermerken und/ oder mir noch eine Bestätigungsmail zukommen lassen.
    MfG Burkhard Hirzinger

  14. Zustimmung zur AGB – entsprechender Button fehlt?

    Hat man im Browser die Option „angemeldet bleiben“ aktiviert, kommt leider trotzdem das Login – Menu, da das entsprechende Cookie nicht abgefragt wird.

    Und dieses Menu verdeckt wiederum die entsprechende Meldung, die die Akzeptanz der neuen AGB bestätigt. Deshalb sucht man nach dem Login auch vergeblich nach dem Bestätigungsbutton…

  15. @ReUn: Wer so ein Problem verursacht, muss Kontakt zum Kundenservice aufnehmen. Da es ein dringliches Problem ist, telefonisch. Da wird dann der Nachnutzer verarztet und man kriegt das wieder eingebucht. Fraglich wären dann lediglich die Kosten.

  16. Mir geht es ähnlich wie den anderen Nutzern. Ich bekam beim ersten Klick auf den Link für die Zustimmung das Anmeldefenster, danach das Fenster mit dem Button zum Zustimmen angezeigt. Leider schloss ich den Tab wieder, ohne zugestimmt zu haben. Bei jedem erneuten Klick auf den Link erscheint nach der Anmeldung das Zustimmungs-Fenster nicht mehr.
    Doch gern möchte ich den neuen AGB zustimmen!

    1. Wenn das Zustimmungsfenster nicht mehr kommt, ist das in der Regel ein Zeichen dafür, dass die Zustimmung ordnungsgemäß erfolgt ist. Aber die IT schaut sich Ihren Fall noch mal an.

  17. Ich würde den neuen AGB gern zustimmen, jedoch sollten die technischen Voraussetzungen dafür vorhanden sein ( Button zum zustimmen). Wäre schade teil Auto nicht mehr nutzen zu können

  18. Hallo, habe ich nun den AGB zugestimmt? Wird die Zustimmung allein durch das Einloggen gegeben – einen Button habe ich wie andere Nutzer nicht bewußt wahrgenommen. Bitte klärt das Problem und bestätigt meine Zustimmung. mfg. mb

  19. Hallo, auch ich möchte den AGB gern zustimmen – leider fehlt die technische Möglichkeit. Ich habe mich eingeloggt, aber ich finde nirgends einen Button oder ähnliches.

  20. Wir haben den AGB zugestimmt, aber die Seite wechselt sofort zum Startbildschirm. Kann man irgendwo einsehen ob das nun gelappt hat?

  21. Ich bin mir nicht sicher, ob es mit meiner Zustimmung geklappt hat. Kann ich sie irgendwo einsehen? Gibt es eine Bestätigung? Schließlich möchte ich TeilAuto weiterhin nutzen!

  22. Hallo, ich bitte auch um Bestätigung der Zustimmung, da es etwas unübersichtlich war beim klicken, bin mir nicht sicher, obs geklappt hat.
    DANKE!

  23. Hallo ich bitte auch um eine Bestätigung. Ich bin mir nicht sicher ob ich wirklich zugestimmt habe, es war ein bisschen unübersichtlich. Vielen Dank

  24. Hallo, gleiches Problem hier. Ich würde auch sehr gerne zustimmen, es wird aber kein Formular angezeigt, in dem man das tun könnte! Bitte schicken Sie noch einmal eine Erinnerung per Mail, sobald ein entsprechendes Formular verfügbar ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jonathan Mädler

  25. Zu den Pflichten vor Fahrtbeginn gehört die Kontrolle von „Füllstände von Öl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeiten.“? Ist damit gemeint dass ich schaue ob eine Warnlampe leuchtet, oder heißt das bei jeder Buchung jetzt Motorraum auf?
    Das ist das einzige, was mich in den Änderungen verwirrt… (außer dass man den Öl-Füllstand korrekterweise mit warmem Motor misst, was vor der Fahrt schlecht ist).

    Vielen Dank für die Aufklärung!

    1. Ja, bitte unbedingt vor Fahrtbeginn die Warnleuchten beachten. Das Auto soll ja betriebsfähig und verkehrssicher starten. Sorry für die teils komplexeren Formulierungen, aber AGB müssen eben von Anwalt*innen formuliert werden.

  26. Wird eine Rückgabe/Abschließen mit Karte derzeit verhindert, wenn der Schüssel nicht im Handschuhfach steckt?

    Falls nein, wäre das schon ziemlich blöd: erstens kann man den Schlüssel nicht mehr zurücklegen und zweitens kann jeder mit einer x-beliebigen RFID-Karte das Auto ‚abgeben‘.

    1. Der Schlüssel muss im Steckplatz stecken, damit man das Auto ordnungsgemäß verschließen kann. Das ist auch gut so, damit der/die Nächste ihn auch am richtigen Platz vorfindet.

  27. Ich bitte auch um eine Bestätigung, ob ich den neuen AGB’s zugestimmt habe. Es ist nicht ersichtlich, das die Zustimmung angekommen ist.

  28. Natürlich habe ich den AGB zugestimmt, obwohl ich mit dieser automatischen Zeitverkürzung überhaupt nicht einverstanden bin. Das ist geradezu übergriffig.

    1. Wie bereits geschrieben: Sie haben es weiterhin selbst in der Hand. Solange Sie mit den Fahrzeugschlüssel abschließen, läuft die Buchung weiter. Also keine Übergriffigkeit.

  29. Ich habe den AGB zugestimmt, empfinde die automatische Verkürzung als Rückschritt und Verschlimmbesserung und bin damit nicht einverstanden. Leider bleibt einen durch die AGB-Änderung nur die Option „Friss oder stirb.“. Schade, dass Teilauto hier von ihrem „lass den Kunden entscheiden“-Weg abweicht.

    Wir hatten bereits mehrere Fälle, die nun zu erhöhtem Aufwand (Schlüsselübergabe) führen, da wir Autos am Stück für uns beide gebucht hatten. Vielleicht kann man überlegen, als Kompromiss diese Option als Opt-in oder im Zweifel auch Opt-out selbst konfigurieren zu können.

    1. Sie haben es doch nach wie vor selbst in der Hand. Solange Sie mit den Fahrzeugschlüssel abschließen (und nicht per App oder Karte) endet die Buchung nicht.

  30. Danke für die Rückmeldungen und Hinweise! Wir antworten hier gesammelt:

    > Auf vielfachen Wunsch hin führen wir jetzt eine Bestätigung ein, dass Sie die neuen AGB angenommen haben. Es wird gerade ein Bestätigungs-Fenster eingerichtet. Alle, die schon vorher zugestimmt haben, erhalten nachträglich eine Bestätigung per Mail.

    > Ja, man muss sich einloggen, um den AGB zustimmen zu können. Deshalb erscheint zunächst das LogIn-Fenster, wenn Sie auf „Einloggen und bestätigen“ klicken. Erst nach dem LogIn kommt das Fenster zur AGB-Bestätigung.

    > Wenn Sie schon eingeloggt sind und das Fenster zur AGB-Bestätigung nicht sehen sollten, loggen Sie sich bitte noch einmal aus uns wieder ein. Danke!

    > Das automatische Buchungszeitende bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe setzt nur dann ein, wenn Sie das Fahrzeug mit Karte oder App verschließen. Wenn Sie es mit dem Fahrzeugschlüssel abschließen, läuft die Buchung weiter. Sie haben es also selbst in der Hand.

  31. Vielen Dank für das automatische Buchungsende bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe! Da ich immer großzügige Zeiträume buche, ist das ein Feature auf welches ich schon gewartet habe. Es kam es in der Vergangenheit schon mal vor, dass ich die händische Verkürzung des Buchungszeitraums vergas. Von daher, perfekt, Danke!

  32. ich habe der AGB-Änderung zugestimmt. Da ich jetzt erneut die Aufforderung bekommen habe, bin ich nicht mehr sicher, ob das auch geklappt hat

  33. Fallen die Gebühren für das vorzeitige Beenden der Fahrt weg?
    Falls nicht, finde ich diese Änderung sehr kritisch.

    1. Das vorzeitige Beenden via App war immer schon kostenfrei. Nur wenn Sie telefonisch verkürzt haben, gab es Bearbeitungskosten. Die fallen bei der automatischen Buchungszeitverkürzung natürlich nicht an. Die Änderung kostet Sie also nichts – ganz im Gegenteil, Sie sparen ja noch die Hälfte des Zeitpreises des eingekürzten Zeitraums.

  34. Ich möchte der AGB Änderung gern zustimmen, aber es gelingt mir nicht. Ich habe Teilauto seit Jahren nicht aktiv genutzt, bin somit gar nicht online angemeldet, d.h. ich habe kein Passwort. Passwort anfordern ist mir nicht gelungen, dann nach Eingabe der Kd. Nr. und Email Adresse erscheint, dass die Handy-Nr. nicht ermittelt werden konnte, die ich meines Wissens nie hinterlegt habe. Wozu bitte ist diese nötig? Sie kann auch nicht nachgetragen werden. Kurz und schlecht – es funktioniert nicht. Bitte teilen Sie mir per Mail mit, wie ich verfahren soll. Regina Schöps

    1. Liebe Frau Schöps, wir haben Ihre Anfrage an unsere Kundenbetreuung weitergeleitet. Diese wird sich bei Ihnen melden. Bitte haben Sie etwas Geduld, da gerade wegen der AGB-Änderung ein hohes Anfrageaufkommen besteht. Falls Sie zukünftig etwas bei unserer Kundenbetreuung nachfragen wollen, wenden Sie sich gern auch direkt per Mail an: kontakt@teilauto.net.

  35. Die Kontroll-Pflicht von Füllständen hat auch mich irritiert. Das kann m.E. eigentlich nur über die Warnleuchten geschehen, da die Nutzer doch nicht verbindlich in der Pflicht stehen können, vor Tagesanbruch über Motorhauben gebeugt die jeweiligen Behälter mit Taschenlampen entsprechend dem Fahrzeugmodell zu suchen und zu kontrollieren. Andererseits hat Scheibenwischwasser aber z.B. keine Kontrollleuchte, das konnten wir schon feststellen.
    Ich dachte eigentlich, und so sollte es finde ich auch sein, dass der mobile Service solche Füllstände prüft wie auch Profiltiefe und Bereifung. Das unterschreibe ich nur ungern und aus Mangel an Alternativen.
    Gut finde ich das Ende des Buchungszeitraumes bei Rückgabe. Das macht z.B. Cambio schon lange so.

  36. Lieber Herr Bieler, wir löschen aus Datenschutzgründen Ihren Kommentar, da er Ihre Kundennummer enthält. Unsere IT-Abteilung hat uns aber schon rückgemeldet, dass Sie die AGB ordnungsgemäß bestätigt haben. Vielen Dank dafür!

  37. Hallo liebes teilAuto-Team,

    ab wann greift die Änderung „automatisches Buchungsende bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe“? Ab sofort oder zum 12.08.2022?

    Beste Grüße
    Schwarz

  38. Ein Fall, der bei mir häufiger vorkommt; ich buche das Auto für den ganzen Abend, weil sich Besuch angesagt hat, den ich vom Bahnhof abholen würde. Kaufe dann noch was ein und lasse den Schlüssel im Auto für den Fall, dass sich die Ankunft verzögert oder sonstwas dazwischen kommt. Wenn ich es dann doch nicht brauche, ist alles okay. Ab jetzt muss ich aber in diesem Fall den Schlüssel immer mitnehmen und dann trotzdem nochmal hin, um den Schlüssel einzustecken. Aus meiner Sicht ist das umständlicher als die Buchung selbst zu beenden. Lehne das feature also nach wie vor ab.

  39. Oder ich vergesse was im Auto, ist mir erst heute wieder passiert. Wenn ich dann zurück komme, muss ich erneut buchen, oder das Auto ist womöglich schon weg. Seufz.

  40. @Lucie Renner: Wenn ich mit Verzögerungen, z.B. beim Abholen vom Bahnhof, rechne, dann empfiehlt es sich ohnehin vorrausschauend und großzügig zu buchen. Den Schlüssel im Auto zu lassen nützt einem außerhalb der Heimatstation des Autos ja nichts.
    Vielleicht empfiehlt es sich für diesen Zweck einen cityflitzer zu nehmen? Hier gibt es, bis auf das 48h-Limit, kein Buchungsende und man muss nicht zu einem festen Parkplatz zurückfahren.
    Bei vergessenen Sachen kann man auch die Hotline anrufen. Die können dann das Auto für einen kurzen Zeitslot – ich glaube sogar kostenlos – freischalten.

  41. @David: Genau um dieses vorausschauende und großzügige Buchen geht es ja. Ich mache das öfter, wenn ich die Umstände nicht voraussehen kann oder hoffe, dass sie nicht eintreten. („Wird es meinem Vater morgen schlechter gehen , dann fahre ich mit ihm ins Krankenhaus..“. „Findet die OP wie geplant statt oder wird sie ganz verschoben , dann kann ich den Patienten heute abend noch abholen.“ Usw. usw. Ich lasse das Auto mit Schlüssel an der Station, weil ich eher annehme oder hoffe, dass ich nicht noch mal hin muss.

    Die Hotline nützt mir nichts, wenn das Auto schon wieder weg ist. Das kann übrigens jetzt auch schon passieren. Habe es schon erlebt, dass ich mit hängender Zunge fünf Minuten vor Buchungsende an der Station ankam und der nächste Nutzer damit bereits weg war, auf meine Buchungskosten sozusagen. In neun von zehn Fällen sicher kein Problem, aber für den zehnten dann eben blöd.

  42. Übrigens würde mich mal interessieren, was eigentlich der tiefere Grund für die Einführung der automatischen Buchungsverkürzung ist. Mir ein paar Euros zu sparen, auf die es mir ja kaum ankommen kann, wenn ich nicht mal daran denke, die Buchung selbst zu beenden? Oder sollen die Autos möglichst nicht (gebucht, aber ungenutzt) rumstehen? Führt das öfter zu Nachfragen, die Ihr Euch ersparen wollt?

  43. Dann halt so: Ja, ich stimme den neuen AGB zu.

    Nach 5 Tagen habe auch ich das gleiche Problem wie so viele andere: Wo kann man die AGB bestätigen? Ich werde immer wieder zum Login verwiesen und manchmal steht da, dass die Session abgelaufen ist, obwohl die Seite eben noch benutzt wurde….

  44. Liebes TeilAuto-Team, ich habe es leider nicht hinbekommen, den AGB´s auf irgendeine Art und Weise elektronisch zu zustimmen – deshalb auf diesem Weg: ich stimme der AGB-Änderung zu. Ingo Quaas, quaas-stadtplaner, Weimar

  45. Dann halt auf diesem Weg: Ja, ich stimme den neuen AGB zu. Nach mehrfachen Versuchen habe auch ich das gleiche Problem wie so viele andere: Wo kann man die AGB bestätigen? Ich werde immer wieder zum Login verwiesen und zumeistl steht da, dass die Session abgelaufen ist.

  46. Bei allem löblichen Bemühen um sprachliche Verständlichkeit und übersichtliche Darstellung der Änderungen hat sich dennoch ein Fehler eingeschlichen. In Paragraph 17 fehlt bei Punkt b das grammatikalische Subjekt:
    „Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
    ….
    b) durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf …

    und der Kunde das Änderungsangebot nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.“

  47. Ich stimme den neuen AGBs voll zu möchte auch weiter teil auto nutzen.

    Mit der Zustimmung am PC und Internet hat es leider nicht bei mir geklappt.

    Mit freundlichen Grüßen
    K.Hoffmann

  48. Ich schließe mich meinen Vorrednern an und stimme hiermit den neuen AGBs zu mit der Bitte um eine kurze schriftliche Bestätigung.

  49. Bei mir funktioniert das PopUp-Fenster für die Zustimmung zu den neuen AGB’s, wie bei vielen anderen, ebenfalls nicht. Auch nicht, wenn ich mich aus- und wieder einlogge und auch nicht, wenn ich im Browser alle AddOns deaktiviere. Ich halte übrigens ein PopUp-Fenster für so eine wichtige Sache für ziemlich ungeeignet. Sowas war mal vor 10 Jahren modern, um Nutzer zu Aktionen zu verleiten, die sie ursprünglich nie wollten. Zudem haben die Entwickler von Browsern mit dem Einbau von PopUp-Blockern seither gegengesteuert.

  50. Guten Tag! Auch ich stimme den neuen AGBs zu, hab ebenfalls das Problem, dass ich keinen Button zur Zustimmung angezeigt bekomme. Bitte bestätigen Sie mir meine Zustimmung, dass ich weiterhin teilauto nutzen kann. MfG Anne Günther

  51. Den neuen AGB möchte ich hiermit auf diesem Wege ausdrücklich zustimmen, da dies über die Webseite nicht geklappt zu haben scheint und es noch einmal eine Erinnerungsmail gab. Bitte schickt noch eine Bestätigung zur Annahme der AGB.

  52. Ich stimme hiermit den neuen AGB zu!
    Auch bei mir erscheint kein Fenster um zustimmen zu können.
    Bitte bestätigen Sie mir das.

    Mit freundlichen Grüßen

  53. Bitte posten Sie Ihre AGB-Zustimmung nicht unter diesen Blogbeitrag. Wenn bei Ihnen die Online-Bestätigung der AGB nicht funktioniert, schreiben Sie uns eine kurze Mail an kontakt@teilauto.net – am besten gleich mit Kundennummer, damit wir Sie auch korrekt zuordnen können. Danke!

  54. Meine Frau Rosemarie und ich stimmen den Änderungen zu.
    Wir hätten uns das Ganze unbürokratischer gewünscht. B.Salo

    1. Wir hätten uns das Ganze gar nicht gewünscht. Leider muss ich noch mal rückmelden: Bitte posten Sie Ihre AGB-Zustimmung nicht unter diesen Blogbeitrag. Wenn bei Ihnen die Online-Bestätigung der AGB nicht funktioniert, schreiben Sie uns eine kurze Mail an kontakt@teilauto.net – am besten gleich mit Kundennummer, damit wir Sie auch korrekt zuordnen können. Danke!

  55. Ich liebe diesen Dienst, auch wenn es einige Macken gibt. Aber es wird stetig verbessert, und das schätze ich sehr.
    Ständige Anpassungen und Änderungen sind allgegenwärtig, und auch wenn die eigene Position nicht tangiert werden. Das ist der Moment in dem die eigenen Privilegien den Blick trüben.
    Die Läden im Einzelhandel wären ziemlich leer, wenn es nur die Produkte gäbe, die ich benötige. Aber ich bin nicht alleine, ich bin nicht die Welt, und es gibt Menschen mit anderen Bedürfnissen.

    Ich möchte nur dem Argument der Lesbarkeit widersprechen. Es gibt dazu ausreichend Forschung von Menschen, die sich viel mehr damit beschäftigt haben, als ich es je werde.
    Wir haben uns auch daran gewöhnt die Programme auf unseren tragbaren Rechnern mit Telefonfunktion als Handy-Äpp zu bezeichnen. Wir werden uns noch an andere Sprechweisen gewöhnen dürfen.
    Ob ich da nun ein „Sternchen-Innen“ irgendwo hin schreibe, tut mir nicht weh.
    Genauso wie ich ein paar Meter laufen kann und nicht auf einem Parkplatz mit Rollstuhl-Symbol Parke. Auch wenn die gar nicht benutzt werden!
    Prinzipiell kreuze ich immer Divers an. Auf das olle Zipfelchen zwischen den Beinen kommt es nun wirklich nicht an, wenn es um respektvollen Umgang miteinander geht.
    Warum sollte es also in der Sprache irgendeine Bedeutung haben, wenn ich fremde Personen ansprechen will?

  56. Endlich werden alle Geschlechter berücksichtigt. Schluss mit der furchtbaren Diskriminierung. Danke für die neuen AGB ich stimme zu!

  57. Hallo, ich möchte gern den neuen AGB`s zustimmen – dies ist aber technisch nicht möglich. Ich werde nur zum Einloggen weitergeleitet und habe dann keine Schaltfläche od. ä. wo ich die Zustimmung bestätigen könnte. Ihr Telefonservice konnte mir leider auch noch nicht weiterhelfen. Müssen meine Tarifpartner auch zustimmen?

  58. Hiermit stimme ich den neuen AGB zu. Auch ich habe vergeblich den Button zur Zustimmung der AGB gesucht. Für eine Bestätigungs-Mail meiner Zustimmung wäre ich dankbar.
    Meine Frau Andrea Töpfer, die bei TeilAuto ein aktives Mitglied mit Partnertarif ist, hat keine E-Mail zu den neuen AGB erhalten. Sie muss doch sicher auch den neuen AGB zustimmen.

    1. Aus Datenschutzgründen haben wir die Kundennummer aus Ihrem Post entfernt. Schreiben Sie bitte Ihr Anliegen noch einmal an kontakt@teilauto.net. Ihre Frau sollte prüfen, ob die in ihrem Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und ob auch nichts im Spam-Ordner ihres Mailaccounts gelandet ist. Wir haben eigentlich auch alle Tarifpartner*innen angeschrieben, denn auch sie müssen den neuen AGB zustimmen.

    1. Aus Datenschutzgründen und zu Ihrer persönlichen Sicherheit haben wir Ihre Kundennummer aus Ihrem Kommentar entfernt.

  59. Wir wiederholen noch mal: Bitte posten Sie Ihre AGB-Zustimmung nicht unter diesen Blogbeitrag. Wenn bei Ihnen die Online-Bestätigung der AGB nicht funktioniert, schreiben Sie uns eine kurze Mail an kontakt@teilauto.net – am besten gleich mit Kundennummer, damit wir Sie auch korrekt zuordnen können. Danke!

  60. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich würde gern den neun AGB s zustimmen, es klappt aber nicht. Wie könnte es funktionieren?
    Mit freundlichen Grüßen M. Voigt

  61. – Füllstände von Öl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeiten vor Fahrtantritt prüfen-
    ist das Euer Ernst ???
    Würde gerne wissen, wer das schon mal gemacht hat…

  62. 2. Versuch, da falsche Mailadresse, sorry Hallo, ich möchte gern den neuen AGB`s zustimmen – dies ist aber technisch nicht möglich. Ich werde nur zum Einloggen weitergeleitet und habe dann keine Schaltfläche od. ä. wo ich die Zustimmung bestätigen könnte. Ihr Telefonservice konnte mir leider auch noch nicht weiterhelfen.

  63. Ich stimme hiermit den neuen AGB zu! Leider habe ich mich mehrmals sowohl mit dem Handy als auch mit dem Computer eingeloggt, leider ohne irgendwo einen Button “ AGB zustimmen“ zu entdecken! einen Bestätigungsbutton gab es auch nicht! Eine an Teilauto verfasste Hilferuf-Mail wurde leider nicht beantwortet! Was soll ich tun?
    Danke und freundliche Grüße

    Anja Greve

  64. Ich habe vor einem Monat den neuen AGBs mit dem entsprechenden Button zugestimmt, heute aber erneut eine Mail mit Bitte um Zustimmung erhalten. Auch wird mir im Kundenbereich ein rotes Feld mit Bitte um Zustimmung angezeigt, aber kein entsprechender Button. Bitte nehmen Sie meine Zustimmung auf diesem Weg zur Kenntnis.

  65. Was mir bei der neuen AGB extrem negativ auffällt, ist der Paragraph § 5 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt, insbesondere die folgenden dort aufgeführten Pflichten:

    – Licht- und Blinkerfunktion, Bremslicht und Bremsen
    – Scheibenwischer und Spritzdüsen (Scheibenreinigungsmittel, Frostschutzmittel)
    – Füllstände von Öl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeiten.

    Ich finde das für Laien absolut unzumutbar… wer weiß denn schon, wie diese ganzen Flüssigkeiten überprüft werden müssen? Wie soll man alleine, auf dem Fahrersitz sitzend, alle Rückleuchten prüfen?
    Sorry, aber meiner Meinung nach versucht Ihr hier, Eure Sorgfaltspflicht, die eigentlich vom Service-Dienst übernommen werden sollte, auf den Endkunden abzuwälzen. Und das natürlich auch noch auf deren Fahrzeit/Kosten.. wie lange soll man denn da am Fahrzeug rumforschen, bis man endlich losfahren kann?

    Ich finde die neue AGB daher einfach nur frech!

  66. Ich stimme den neuen AGBs zu. Ich möchte Sie um eine Bestätigung per Mail für meine erteilte Zustimmung zur AGB-Änderung bitten.

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