Wichtiges Signal, schleppende Umsetzung: Carsharing-Stellplätze im Öffentlichen Straßenraum

teilAuto: Elektrofahrzeug an Ladesäule im Öffentlichen Straßenraum

Zum Hintergrund

Seit 2017 gibt es ein Bundescarsharinggesetz (CsgG), durch welches unter anderem das Abstellen von Carsharing-Fahrzeugen im Öffentlichen Straßenraum geregelt ist. Eine Überführung dieser Regelungen in die StVO fand jedoch erst 2020 statt, die dazu gehörige Verwaltungsvorschrift trat im vergangenen Jahr in Kraft. Doch weit gefehlt: Trotz der geltenden Regelungen können Carsharing-Autos vielfach nicht überall dort in Anspruch genommen werden, wo sie besonders nachgefragt sind, zum Beispiel in Wohnquartieren mit hohem Parkdruck.

Die geltenden Bestimmungen

Stationsungebundenes Carsharing (Freefloating: cityflitzer in Leipzig) wird über das Carsharing-Gesetz und die StVO geregelt, beim stationsgebundenen Carsharing ist es komplizierter: Die Stellplätze werden hier an einen Anbieter vergeben, wofür in erster Linie Länder und Kommunen verantwortlich sind. So haben Sachsen und Thüringen ihre jeweiligen Landesstraßengesetze angepasst, um stationsgebundenes Carsharing zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage können Kommunen die Sondernutzung für Carsharing-Stellplätze genehmigen.

Einzig die Umsetzung hakt noch

Abgesehen von der späten Umsetzung des Carsharing-Gesetzes in der Straßenverkehrsordnung und der teilweisen Neufassung der Landesgesetze: Viele Kommunen sind bislang unsicher, wie sie mit diesem neuen Instrument umgehen sollen. Sondernutzungssatzungen müssen angepasst sowie geeignete Stellplätze identifiziert und in einem Vergabeverfahren ausgelobt werden. Hinzu kommen weitere Hürden: Etwa wieviel ein Carsharing-Stellplatz im Öffentlichen Raum kosten darf oder wer für die Beschilderung der Stellplätze verantwortlich ist.

Was wir fordern

Als Anbieter*in wünschen wir uns: ein einfaches Vergabe- und Antragsverfahren für neue Carsharings-Stellplätze; eine einheitliche verkehrsrechtliche Beschilderung, die teilAuto-Fahrzeuge als berechtigt ausweist und bei allem eine faire und langfristige Preisgestaltung. Dies gilt umso mehr bei der Suche nach Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur, die für Elektrofahrzeuge im Carsharing bereit stehen muss. Hier sind wir auf die Unterstützung weiterer Partner, insbesondere aber eine aufgeschlossene Verwaltung und schlanke Genehmigungsverfahren angewiesen.

7 Kommentare

  1. Hallo liebes Teilauto Team,

    Ich habe gerade Kir diesen Bericht durch gelesen und dabei stellt sich bei mir immer noch folgende Frage. Wieso ist es noch immer nicht möglich sich ein Auto bei euch auszuleihen an Stadion X und es aber abzustellen an Stadion Y. Das wäre und würde so einiges manches so vereinfachen. Man könnte es ja zumindestens in vornherein prüfen ob es möglich wäre und somit den Parkplatz vorab reservieren. Das müßte doch technisch möglich sein? Gerade in den Randbezirken von Leipzig (in unseren Fall Grünau) sind wir an nur 2 Stadionen gebunden. Und die Möglichkeit es über Cityflitzer zu machen ist leider das Stadtnetz beschränkt. Und nicht wie gedacht auf die Grenzen von Leipzig ausgelegt.

    Vielleicht könnte man ja an dieser Sache etwas optimieren. Natürlich ist die Sache mit der Umsetzung mit Personal verbunden. Daher würden da wieder die Unkosten steigen. Aber vielleicht könnte man das ja an einen Flextarif für solche Möglichkeiten verbinden. Das die Kunden für so eine Option eine Gebühr extra bezahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcus Thiemann

  2. Hallo liebes Teilauto Team. Ich schließe mich meinem Vorredner, Herrn Thiemann, völlig an. Ich plante mehr oder minder von langer Hand, kein eigenes Auto mehr zu besitzen, da klar war, dass ich meines abgeben werden müsste. Ich wollte zumindest testen, ob man in der Stadt ohne auskommt. Ich fahre viel Fahrrad, habe Supermarkt und alles was ich brauche vor der Tür. Ich war regelrecht verdattert, als ich mich bei Ihnen anmeldete und feststellte, dass es eben nicht so ist, wie ich intuitiv dachte, dass man mit ihren Fahrzeugen von A nach B fahren kann. Sondern nur von A nach A. Alle Fahrten, bei denen eine Nutzung für mich sinnvoll wäre, sind aber von A nach B. Um Menschen zu besuchen zum Beispiel, zu ungünstigen ÖPNV-Zeiten. Bei vielen ist eine Teilauto Station in der Nähe. Aber ich zahle, um jemanden 5-6 Stunden zu besuchen, für ein rumstehendes Auto, wobei ich es effektiv vielleicht eine halbe Stunde gebraucht hätte. Genau das wollte ich ja eben vermeiden, das habe ich bei meinem eigenen auch gemacht. 95 Prozent der Zeit, stand mein Auto rum und kostete Geld. Das ist wirklich schade und macht ihr Angebot wesentlich unwirtschaftlicher und sinnfreier als (für mich zumindest) angedacht. Zur Info: ich wohne in Dresden, Cityflitzer gibt es leider (hoffentlich „noch“) nicht. Und auch ich denke, so ein System sollte doch möglich sein, wenigstens die eigenen Stationen. Buchbar, vorbestellt, planbar.

    Wieso sind Sie eigentlich überhauot abhängig von speziellen Parkplätzen? Wieso kann man ihre Fahrzeuge, also zumindest die nicht elektrischen, nicht einfach am Straßenrand abstellen. Parken, wie jedes andere Auto auch. Hop on, Hop off. Aufpreispflichtig auch gerne. Günstigerer Preis, wenn man es an einer Station abstellt. Noch günstiger, wenn an einer vorgeschriebenen. Sprich dass Verteilproblem, über den Preis lösen.
    Liebe Grüße
    Jens Rafelt (Keine Angst, ich werde es noch eine Weile testen. Fahre ich mit euch günstiger, bleibe ich.)

  3. Zu denen im Artikel beschriebenen Herausforderungen: Die Hürden der Bürokratie zu überwinden lohnt sicher aber. 😉 Zwei aus meiner Sicht sehr gelungene Beispiele, in meiner Wohnortnähe, möchte ich dazu lobend erwähnen, in Leipzig: Die Stationen „Breslauer Straße“ (Tram-Haltestelle gegenüber; E-Scooter-Station direkt daneben) und „S-Bahnhof Völkerschlachtdenkmal“ (E-Ladesäule daneben; 2 – 3 Fußminuten zur Tram-, Bus- und S-Bahn-Haltestelle). Genauso geht’s. Daumen hoch.

  4. Es ist nicht einzusehen, dass „Otto- bzw. Erna-Normal-Autofahrer*in“ kostenlos parken darf und TeilAuto hingegen Sondernutzungsgebühren berappen muss (die sich natürlich auf die Tarife auswirken). Deswegen mitzeichnen: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/buergerbeteiligung-und-einflussnahme/petition/online-petition/formulare/mitzeichnung-vii-p-06405
    „Petition zur Streichung bzw. Angleichung der Sondernutzungsgebühren für
    Carsharing in Leipzig
    Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen, die Sondernutzungsgebühren
    für Carsharingstationen/Carsharingstellplätze (Sondernutzungssatzung Punkt 1. 15 ) von
    derzeit monatlich 405,00 € / 360,00 € / 315,00 € (bzw. 4.860,00 € / 4.320,00 € / 3.780,00 € pro Jahr) pro Stellplatz zu streichen, bzw. auf das Niveau des Bewohnerparken von monatlich ca 2,56 € (bzw. ~30,70 € pro Jahr) pro Stellplatz zu senken.
    Alternativ möge der Stadtrat beschließen, die Gebühren für das Bewohnerparken den
    Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Angebote anzugleichen.“

  5. Liebe Menschen, ihr lebt in einer Bananenrepublik gesunder Menschenverstand ist längst
    verloren gegangen. Hoch lebe die Autoindustrie, die Pharmaindustrie und die Rüstungsindustrie. Aussagen von Politikern und Artikel in der Presse lesen sich wie Satire.
    Und beim lesen von Verordnungen und Gesetzen komme ich schon gar nicht mehr aus dem lachen…. Respekt denen die noch nicht aufgegeben haben.
    Normal wäre wenn die Kommunen „schreien“ nach Carsharing Fahrzeugen und jedwede Unterstützung geben würden.
    Ich lasse dann mal meinen Fahrer mit der gepanzerten Jeep kommen, steige in meinen Jet
    und fliege auf meine Insel. Meine Familie möchte am Wochenende auf unserer Yacht verbringen.

    Freundliche Grüße Benno

  6. Das Stationskonzept hat schon durchaus seinen Sinn. Man weiß als Kunde wo welche Fahrzeugtypen zur Verfügung stehen. Beim Freefloating ist es Glückssache wo gerade welches Auto steht. Das mag bei einem Autotyp funktionieren. Aber der Sinn des Carsharing ist ja gerade sich den Typ für den jeweiligen Zweck zu buchen.

    Und je größer die Freefloating-Fläche um so mehr Fahrzeuge braucht es um diese halbwegs gut abzudecken (Stichwort Kosten-Ressourcen). Und dann hat man vermutlich immer noch das Problem dass nach einer gewissen Nutzungszeit sich Fahrzeuge an bestimmten Zonen sammeln und in anderen Gegenden ausdünnen. Durch Zufall erreicht man sicher keine Gleichverteilung über das Gebiet. Und dann fangen Sie an die Fahrzeuge wieder umzukutschen, um die Ungleichgewichte ausgleichen. Das kostet nicht nur Personal sondern auch Ressourcen. Und damit würde dann der Nachhaltigkeitsaspekt völlig ad absurdum geführt. Jede/r, die/der mal Einblick in die Mietwagenbranche hatte wird den Irrsinn kennen. Da fahren dann manchmal zwei Fahrer hunderte Kilometer weit mit einem Auto um ein One-Way-Auto wieder an den Standort zurückzuholen. Das Auto für die Hinfahrt wird dann von dem anderen Fahrer auch wieder zurückgefahren. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

    @Herr Rafelt: Probieren Sie es noch etwas aus. Sie werden sich dran gewöhnen. Es ist anders als ein eigenes Auto. Gerade das Einschätzen, für wieviel Zeit man das Auto buchen muss, braucht Erfahrungswerte und ist manchmal nicht ganz einfach. 100% meiner Fahrten sind A-B-A-Fahrten und ich wüsste auch nicht wie das anders gehen sollte. Ich fahre ja auch nicht mit nem Auto irgendwo hin. Lasse es stehen und laufe zurück. Und wenn ich von Ort B mit dem ÖPNV zurückfahren kann dann kann ich mit dem ÖPNV auch meist hinfahren. Dann brauch ich kein Teilauto. Ach und die Standzeiten: Es gibt schon einen Grund warum der Zeitpreis so viel günstiger als der Kilometerpreis ist.

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