Leipzig: Bewohnerparken Waldstraßenviertel

Regelungen zum Bewohnerparken im Leipziger Waldstraßenviertel werden überarbeitet. Neuer Starttermin ist der 01.01.2020.
Regelungen zum Bewohnerparken im Leipziger Waldstraßenviertel.

Auswirkungen für cityflitzer

Das finale Abstellen von cityflitzer-Fahrzeugen ist im Waldstraßenviertel aktuell leider nicht mehr möglich (vgl. dazu auch §14 Absatz c unserer AGB). Bisher gibt es noch keine besonderen Parklizenzen für cityflitzer. Wir haben die Stadt Leipzig bereits gebeten, uns ein wirtschaftlich tragbares Lizenzangebot zu machen. Das steht immer noch aus.

Zeitlich begrenztes Parken ist eingeschränkt möglich. Bitte achten Sie hier besonders genau auf die Beschilderung. Je nach Parkzone kann es notwendig werden, dass Sie ein Parkticket ziehen ( z. B. in der grünen Zone, Parkhöchstdauer 3 Stunden) oder eine Parkscheibe benutzen müssen (in der roten Zone, Höchstparkdauer 1 Stunde).  Hier finden Sie einen Überblick über die Parkzonen. Leider werden Anwohnerparkausweise in cityflitzer-Fahrzeugen seitens der Stadt nicht geduldet. Bitte beachten Sie auch, das cityflitzer-Wagen nicht an teilAuto-Stationen abgestellt werden dürfen.

Eine Ausnahme bildet der südliche Stadionvorplatz. Dieser Bereich bleibt auch nach Inkrafttreten des Bewohnerparkens unbewirtschaftet. Ein Abstellen der cityflitzer-Fahrzeuge im Waldstraßenviertel ist somit grundsätzlich auch weiterhin, aber ausschließlich auf dem südlichen Stadionvorplatz möglich.

cityflitzer-Wagen dürfen nicht an teilAuto-Stationen abgestellt werden. Diese sind für die stationsbasierten teilAuto-Fahrzeuge reserviert.

 

Auswirkungen für teilAuto

Bestehende teilAuto-Stationen können wie bisher genutzt werden. Abseits der Stationen gelten für zeitlich begrenztes Parken von teilAuto-Fahrzeugen ohne Anwohnerparkausweis dieselben Parkregeln wie oben für cityflitzer beschrieben.

Allerdings besitzen Anwohner*innen die Möglichkeit, Anwohnerparkausweise für ihre teilAuto-Nutzung zu beantragen. Der Bewohnerparkausweis wird dann ohne ein spezielles Kennzeichen ausgestellt. Bei der Beantragung muss der Carsharing-Vertrag vorgelegt werden.

Für teilAuto-Fahrzeuge mit Anwohnerparkausweis gilt:

  1. Sie dürfen unbegrenzt in der blauen und grünen Zone stehen
  2. Sie dürfen in der roten Zone nur mit eingestellter Parkscheibe stehen (Höchstparkdauer 1 Stunde)
  3. Die Parkausweise sind gebietsbezogen. Es gibt die Bewohnerparkgebiete E und F. Der Anwohnerparkausweis des Gebiets E gilt auch nur in Gebiet E – und nicht in Gebiet F.

Überblickstabelle

Waldstraßenviertel cityflitzer teilAuto
finales Abstellen nicht möglich Abstellen an der zugehörigen teilAuto-Station möglich
Anwohnerparkausweis für Carsharing-Nutzung beantragen nicht möglich möglich
Zeitlich begrenztes Parken ohne Anwohnerparkausweis eingeschränkt möglich, Beschilderung beachten eingeschränkt möglich, Beschilderung beachten

Weiterführende Infos

2 Kommentare

  1. Ich finde es sehr schade, dass durch TeilAuto und CityFlitzer die Anzahl der Autos auf der Straße zwar reduziert wird, allerdings führt die Parksituation dazu, dass die meisten CityFlitzer in Plagwitz oder Connewitz landen. Dadurch kommt man an keine CityFlitzer im Zentrum oder um den Innenstadring. Warum ist das so? Warum darf man nicht unbegrenzt auf öffentlichen Parkplätzen mit dem CityFlitzer parken? Stellt sich die Stadt quer? Wird dadurch so viel Verlust gemacht für die Stadt?

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