Fuhrparkchef: Was tun bei einem Unfall?

Die Rubrik "Fuhrparkchef".

Die allermeisten Fahrten verlaufen ohne besondere Vorkommnisse, sagt der Fuhrparkchef. Und wenn mal etwas passiert, dann sind das oft eher kleinere Schäden im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausparken. Was im Falle des Falles zu tun ist, steht im teilAuto-Bordbuch und auf unserer Webseite unter So funktioniert’s. Hier im Express wollen wir auch noch mal darauf hinweisen. Grundsätzlich gilt natürlich immer: Bleiben Sie ruhig.

Was bei einem Unfall zu tun ist

1. Das Wichtigste ist das Wohl der Beteiligten und das Sichern der Unfallstelle.
Rufen Sie bei verletzten Personen die 112. Denken Sie auch an Warnweste und Warndreieck. Beides befindet sich im Fahrzeug.

2. Rufen Sie die 0345 44 5000 an.
Die Kollegen in der Telefonzentrale sagen Ihnen, was weiter zu tun ist und geben Unterstützung.

3. Wann Polizei benachrichtigen?
Bei jedem Unfall, bei dem Personen verletzt oder Dinge Dritter beschädigt werden, müssen Sie immer die Polizei benachrichtigen. Sie kennen die Nummer: 110.

4. Weitere Hinweise
Geben Sie kein schriftliches Schuldanerkenntnis ab, da Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden. Notieren Sie sich in jedem Fall den Namen des Unfallgegners (und Fahrzeughalters), Kfz-Kennzeichen sowie Aktenzeichen/ Tagebuchnummer der Polizei. Geben Sie diese Angaben bitte umgehend an teilAuto weiter. Wenn es Ihnen möglich ist, machen Sie Fotos von der Unfallstelle und schicken Sie diese ebenfalls an teilAuto (schaden@teilauto.net).

Das waren die wesentlichen Schritte. Wir hoffen natürlich, dass Sie sie nie anwenden müssen. Fahren Sie also vorsichtig und aufmerksam, aber wahrscheinlich tun Sie das bereits.

Auch wichtig – die Schadenprüfung vor der Fahrt

Ganz zum Schluss möchten wir Sie auch noch einmal an die Prüfung des Wagens vor Fahrtantritt erinnern. Es ist wichtig, dass Sie das Auto in Augenschein nehmen, bevor Sie damit losfahren. Melden Sie Vorschäden, die noch nicht in der Schadenliste erfasst sind, bitte an die 0345 44 5000. Auf welche Stellen am Fahrzeug Sie besonders achten sollten, haben wir hier zusammengefasst.

7 Kommentare

  1. @Jürgen: Ich habe mal gelesen, dass Klauseln im Mietvertrag, die das Hinzuziehen der Polizei auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter verlangen, unwirksam seien. Meine Vermutung ist, teilAuto weiß das, wenn sie das nicht verlangen. Die Polizei immer zu rufen scheint mir jedoch vorteilhaft, da diese ein professionelles Schadensprotokoll anfertigt, welches dann vor der Versicherung auf jeden Fall taugt. Wenn man da als Laie anfängt, nach eigenem Ermessen irgendwas auf einen Zettel zu schmieren… ich weiß ja nicht.

  2. Es wäre nett, wenn jeder gemeldete Schaden auch in der App landet. Ich habe schon öfters angerufen um gesagt zu bekommen, dass der Schaden schon bekannt. Es würde schlicht Zeit sparen.

    1. Ein Vorschlag, der schon öfter diskutiert wurde. Aus betriebsorganisatorischen Gründen haben wir uns bisher dagegen entschieden. Gerade bei den Transportern würde dann die Schadenliste extrem lang werden, wenn wir jeden kleinen Kratzer aufführen würden.

  3. @Jemand: das kommt mir bekannt vor 🙂
    Bei meinem letzten Auto stand in der App etwas drin, das in Ordnung war. Dafür fehlten einige andere Schäden und auch welche, die ich erst nach der Autowäsche sehen konnte.
    Allerdings rufe ich lieber einmal mehr „sinnlos“ an, als auf einem nicht durch mich verursachten Schaden sitzen zu bleiben.

  4. Was ist denn bitte ein kleiner Schaden ? Lackabplatzung ? Oder bekommt man doch ne Rechnung wo man dann doch 1.500€ zahlen muss ? Ich habe von ner Freundin gehört, dass die das ganze Auto neu lackieren wollten oder so…..

  5. Hallo liebes TeilAuto Team,
    Was passiert im Falle einer Panne? Ich weiß, die Fahrzeuge bei TeilAuto sind alle recht neu und werden regelmäßig gewartet, dennoch ist eine Panne ja nicht ausgeschlossen. Gibt es bei TeilAuto für diesen Fall eine Mobilitätsgarantie, so dass einem zum Beispiel ein anderes Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird und falls ja, gilt dies auch im Ausland?
    LG

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