Neue AGB ab dem 1. Oktober 2018

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

1) Im §13 wurde mehrfach das Wort „Buchung“ durch „gebuchter Nutzungszeitraum“ ersetzt.

2) Die Stornierungsregel wurde noch einmal genauer ausformuliert, damit sie besser verständlich ist:

Neue Formulierung:

„Eine Buchung kann teilweise oder vollständig storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung ist solange vor Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums möglich, wie dieser Nutzungszeitraum lang ist. Ist der gebuchte Nutzungszeitraum kürzer als 24 Stunden muss die Stornierung hierzu spätestens 24 Stunden vor Beginn dieses Nutzungszeitraums erfolgen.“ 

Alte Formulierung:

„Eine Buchung kann teilweise oder vollständig storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung ist solange vor Beginn der Buchung möglich, wie die Buchung lang ist, jedoch mindestens bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn.“ 

3) Im §13e wurde ein Halbsatz gestrichen:

„Macht der Kunde, der die nachfolgende Buchung ausgelöst hat, berechtigte Ansprüche aus der durch die verspätete Rückgabe bedingten Nichtverfügbarkeit des Fahrzeuges geltend, so hat der den gebuchten Nutzungszeitraum überziehende Kunde Mobility hiervon freizustellen bzw. Mobility bereits bei Regulierung aufgewendete Beträge zu erstatten, ganz gleich, aus welchem Grund die Überziehung erfolgte. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.“

Alte und neue AGB zum Vergleich finden Sie unter Downloads.

Hinweise zu Zustimmung und Widerspruch

Bis einschließlich 30. September 2018 gelten die Ihnen bekannten AGB, die Sie hier einsehen können. Ihre Zustimmung zur AGB-Änderung gilt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe in Textform oder per E-Mail Widerspruch erheben (vergleiche AGB §17) .

 

16 Kommentare

  1. Eine Frage habe ich zu den geänderten AGB: Bei verspäteter Rückgabe,was sind Gründe die der vorherige Nutzer nicht zu vertreten hat? Hier wären Beispiele hilfreich (Stau, Unfall, Erkrankung?)
    Vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen,

    Sandro Pütz

  2. Und wieder keine Änderung, um die Übergabe des gebuchten Fahrzeugs an den Tarifpartner möglich zu machen? Schade, das macht die Sache für uns in vielen Fällen nicht nutzbar.

  3. Was mir immernoch fehlt ist die Regulierung des Falls, dass das Auto vom Vormieter zwar verfügbar ist, aber ich es wegen vom Vormieter verursachten Umständen nicht erwartungsgemäß nutzen kann (konkrete Beispiele: Hundehaare im ganzen Auto verteilt, Sitz mit irgendeiner Flüssigkeit versaut, Kofferraum komplett verschmutzt). Habe ich dann ein Rücktrittsrecht, kostet mich die Umbuchung auf ein anderes Auto etwas, wer ist für Folgemehrkosten verantwortlich falls ich z.B. ein teureres Auto nehmen muss, oder für Folgekosten weil ich im schlimmsten Fall gar kein Auto finde?
    Man könnte jetzt zwar aus §8 der AGB ein Recht von teilAuto gegenüber dem Verursacher ableiten, aber es gibt keinerlei in den AGB definierte Rechte des von der Verhinderung geschädigten Kunden. Der Vertragspartner des geschädigten Kunden ist aber teilAuto, womit ein Schadensersatz des geschädigten Kunden gegenüber dem Verursacher ausfallen dürfte. Es wäre schön wenn das endlich klar geregelt würde bevor ich den Fall so krass erlebe dass ich mit dem Auto wirklich nicht mehr fahren kann.

  4. Sehr schön, den Rückgabeparagraphen habe ich nie wirklich verstanden. Man kann zwar orakeln, was das wohl bedeutet, aber wirklich direkt klar ist es nicht. Jetzt ist es zumindest geringfügig besser. … man könnte natürlich auch einfach eine völlig schlichte Regelung erfinden, die sofort beim ersten Lesen klar ist: Stornierung bis 24h vorher unterhalb einer Woche, ansonsten 1 Woche, fertich.

    Bzgl. verspäteter Rückgabe: da ich z.b. gerne mal die Zeit aus den Augen verliere, und schon öfter mal Schnappatmung hatte, wie wärs denn mal statt drakonischer Paragraphen und Sanktionen, den Nutzer zu unterstützen nicht zu überziehen? Z.b. in dem die App einen Alarm ausgibt: Lieber User, langsam mal zurückfahren jetzt, oder Verlängern! Ja, man glaubt es kaum, manche Apps können sowas durchaus! (Ja, ich bin immer noch genervt, daß die Flinkster App nicht mehr geht und ich jetzt wieder mit der teilAuto-Krücke leben muß, aber das ist ein anderes Thema…)

  5. Ich möchte darum bitten, daß „teilauto“-Fahrzeuge nicht länger für linksextremistische Veranstaltungen genutzt werden können. Vergangenen Montag war bei der „Antifa“ in Dresden wieder ein „teilauto“-Transporter zu sehen. Durch die Nutzung dieser Organisationen wird das Image von „teilauto“ beschädigt, außerdem wurde ich schon mehrfach als „Antifa“-Sympathisant betrachtet, wenn ich ein „teilauto“-Fahrzeug genutzt habe. Vielen Dank!

  6. @Michael: Das die App einen bei der „entspannten Rückgabe“ unterstützen könnte, sehe ich aber mal sowas von GENAU SO! Theoretisch hat die App ja alles, was sie braucht, um eine ungefähre Rückfahrtzeit zu errechnen (aktueller Standort + Mietstation).
    Ein andere, ebenfalls nette Funktion, die in die Kerbe „haut“: Eine Push-Nachricht, wenn es eine Folgebuchung gibt, die ~1h ab dem Ende vom Nutzungszeitraum beginnt.
    Mir fallen noch EINIGE Sachen ein, die die App noch schöner machen könnten! Schade, dass sie etwas stiefmütterlich behandelt wird. Alternativ könnte doch mal drüber nachgedacht werden, die API zu öffnen, um eigene Entwicklungen zu betreiben (wie z.B. bessere Abfragen zur Verfügbarkeit von Autos)?!

  7. @Dirk
    Interessant. Sie schlagen eine „Gesinnungsabfrage“ vor und eine willkürliche Benachteiligung einzelner Nutzergruppen, weil Sie sich unwohl fühlen, ein Produkt zu nutzen, das für jedermann zur Verfügung steht, weil bestimmte andere Nutzer nicht in ihr (beschränktes?) Weltbild passen?
    Lachhaft!
    Ich denke, das Image von TeilAuto leidet wesentlich mehr vom Gesehenwerden auf Veranstaltungen, die sie ja allem Anschein nach vorzugsweise so aufsuchen.
    Grüße auch nach Dresden und an die leider viel zu stille aber überwiegende Mehrheit nicht-Pegideoten.

  8. @JKlein @Michael
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass konstruktive Anregungen und Verbesserungsvorschläge als Direktes Feedback per Mail an den Kundenservice bzw. die IT-Abteilung freudig angenommen wird. Es gab bei mir freundliche und lösungsorientierte Rückfragen. Also: Haut eure Verbesserungsvorschläge ruhig raus. Aber gern konkret, detailliert, ausführlich und direkt an den Service und nicht unbedingt nur in die Kommentarfunktion (das sieht sonst dann immer nur so nach „einfach mal meckern“ aus 😉

  9. Danke für die Änderung, jetzt dürfte es zumindest nicht mehr zu Missverständnissen kommen. Juristisch bleibt es aber wohl anfechtbar, weil sich nun die erste und zweite Bedingung widersprechen, wenn die Buchung kürzer als 24 Stunden ist… Völlig sicher wäre dagegen: „Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn der Stornierungszeitpunkt mindestens solange vor der Buchung liegt, wie die Buchung lang ist UND der Stornierungszeitpunkt mindestens 24 Stunden vor der Buchung liegt.“ Ist zwar schlechter Sprachstil, aber mathematisch korrekt.

  10. @JKlein: Stimmt, Pushnachrichten bei Folgebuchung sind auch eine gute Idee! Ansonsten war da, wenn ich mich recht entsinne, die Aussage, daß die App ja nicht unbedingt alle Infos hätte, um den Alarm auszulösen, wenn z.b. die Buchung über die Webseite verändert wird … allerdings kann man ja auch da einfach serverseitig eine Pushnachricht auslösen. Ich denke jedenfalls das Problem wäre lösbar, wenn man sich wirklich dafür interessieren würde… Ich benutze seit Flinkster tot ist, wieder oft Laptop und die Desktopwebseite… Zurück in die Zukunft…

    @Iamroot:
    Das war an der Stelle auch, zumindest teilweise, öffentliches Meckern. Freudig angenommen möglicherweise, umgesetzt naja… Den Alarmvorschlag (und anderes) habe ich schon vor Ewigkeiten mal eingebracht. Umgesetzt wurde bis jetzt lediglich, daß man Buchungkonto und Suchseite vorauswählen kann. So schlau eine leere Buchungsseite garnicht erst anzuzeigen ist die App aber nach wie vor nicht, obwohl ja vermutlich die Seiten eh serverseitig generiert werden, weil Webapp… Oh und daß es jetzt tatsächlich „Suche“ heißt, anstatt „Buchen“… hui! Teilweise kommt dann eben die Aussage, daß das nicht so einfach wäre, weil es eben keine native App ist, sondern nur eine eingewickelte Webseite… selbstgewähltes Schicksal.

  11. In welcher Form wird denn einem mitgeteilt, dass es eine neue AGB überhaupt gibt? Ich habe dies eben nur durch Zufall unter Neuigkeiten gesehen. Eine schriftliche Benachrichtigung oder auch per E-Mail habe ich nicht bekommen!

    1. Hallo Urfin, wir haben alle Nutzer*innen per E-Mail informiert. Entweder ist die E-Mail-Adresse, die du in unserem Kundensystem hinterlegt hast, nicht aktuell (bitte am besten gleich mal im Login-Bereich unter Kundendaten nachprüfen) oder du hast unsere Newsletter irgendwann mal deabonniert.

  12. Einfach nur Kopfschütteln, wenn ich das hier alles lese. Die Änderung wäre m. E. nicht notwendig gewesen.

    @Urfin
    Wenn die Frage ernst gemeint ist: telefonisch ganz gewiss nicht! Ab wann treten die neuen AGB in Kraft und welches Datum haben wir heute? Geduld hat sich schon immer ausgezahlt.

  13. @Johannes Natürlich ist die Frage ernst gemeint. Da ich keinerlei Information erhalten habe.
    @teilAuto
    „teilAuto
    18.09.2018, 15.48
    Hallo Urfin, wir haben alle Nutzer*innen per E-Mail informiert. Entweder ist die E-Mail-Adresse, die du in unserem Kundensystem hinterlegt hast, nicht aktuell (bitte am besten gleich mal im Login-Bereich unter Kundendaten nachprüfen) oder du hast unsere Newsletter irgendwann mal deabonniert.“

    Meine E-Mailadresse ist definitiv aktuell. Meinen Sie das ernst, dass über wichtige Vertragsanpassungen nur informiert wird, wenn man den Newsletter abonniert hat und die Nicht-Abonnenten haben halt Pech gehabt?
    Tatsächlich habe ich außer die Buchungen betreffende Mails keinerlei weitere Mails zu Neuigkeiten etc. seit geraumer Zeit von Ihnen bekommen. Kann aber auf Ihren Seiten auch keine Möglichkeit finden, einen Newsletter abonnieren .

  14. Ich kann Christina Stellmacher nur zustimmen. Die Autonutzung von Tarifpartnern bei einer Buchung sollte ermöglicht werden, das erleichtert Familien die Nutzung von teilAuto ungemein.

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